Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung

von Marian Jung


Nach dem Erhalt der Ladung zur mündlichen Prüfung fragten sich einige Referendare - mich eingeschlossen, wie denn der genaue Ablauf der mündlichen Prüfung aussieht. Zu diesem Zweck rief ich einen befreundeten Assessor an, der einen Prüfungstermin vor mir geprüft worden war. Er konnte jedoch keine Details mehr nennen. Daher möchte ich einen zeitlichen Abriss an meinem eigenen Beispiel geben:


Die Ladung datierte auf den 04.11., 8.00 Uhr. Mein Name stand an erster Stelle in der Ladung, fünf Prüflinge waren geladen. Die Reihenfolge der Namen stellte gleichzeitig auch die Reihenfolge der Prüfungsvorgespräche und der Aktenvorträge dar.


Als gewissenhafter Rechtsreferendar (und natürlich aus Sorge wegen der verstopften Straßen in Erfurt...) fand ich mich 7:35 Uhr am Prüfungsort (Thüringer Justizministerium) ein. An der „Info-Theke“ nannte ich meinen Namen und wurde freundlich zu einem großen Seminarraum verwiesen. Dort durfte ich einen Tisch für den Aktenvortrag vorbereiten. Daneben gab es eine kurze zeitliche Einweisung mittels „Zeitplan“-Zettel und wir wurden darüber belehrt, dass wir während der Aktenvortragsbearbeitungszeit nicht in den Seminarraum zurückkehren können.


Pünktlich um 8:00 Uhr wurde ich in Begleitung einer Mitarbeiterin des Prüfungsamtes zum Vorgespräch gebracht, welches nur vom Vorsitzenden Prüfer Herrn Müller (VRiOLG a.D.) geführt wurde. Er gab mir einen kurzen Zeitablauf über die geplanten Prüfungsstationen, erkundete sich nach meinem Wohlbefinden und erläuterte seine Erwartungen an die Prüfung („mit Wissen glänzen“, „lebhafte Diskussion“, „niemand wird durchfallen“).

Über meine Vornoten war er ausgiebig informiert, fragte hierbei jedoch mehrfach nach, warum ich denn große Notensprünge aufwies (bis zu 8 Punkte Differenz in den Zivilrechtsklausuren).

Auch wollte er wissen, welche Note im Gesamtergebnis ich erhoffte und welche Berufswünsche ich hege.


Danach ging ich zum Seminarraum zurück und erhielt um exakt 8:19 Uhr den Aktenvortrag.

9:50 Uhr war ich dann (endlich) wieder im Prüfungsraum. Der Aktenvortrag lief für mich inhaltlich sowohl als auch zeitlich (rund 9min 40sek Redezeit) optimal. Zwar hatte ich nicht alle Probleme erkannt, doch konnte ich unter anderem mit einigen „lockeren Sprüchen“ bei den Prüfern punkten. Die 9 Punkte im Zivilrechtsaktenvortrag (meine „Achillessehne“) haben sich letzten Endes bezahlt gemacht.


Gegen 10:10 Uhr begab ich mich zwecks „Zweitfrühstück“ und Kaffee in die Cafeteria und anschließend auch zu den anderen Prüflingen, die in der Nähe des Seminarraums Platz genommen hatten. Bei den Toiletten sind im Übrigen einige Sitzplätze, falls man Stehen während eines Prüfungstages nicht sonderlich mag.


Nach jedem Prüfungsgespräch folgt im Übrigen eine Prüferberatung von rund 10-15 Minuten, bei welcher die Prüflinge den Prüfungsraum zu verlassen haben. Wir hielten uns also außerhalb dieses Raumes, aber in unmittelbarer Nähe auf und sind nur in der Mittagspause hinaus gegangen.


Dann um 11:45 Uhr begann das Zivilrechtsprüfungsgespräch. Wie üblich dauerte dieses 60 Minuten, was aber bei fünf Prüflingen entgegen mancher Erwartung gar nicht so lang erscheint. Gesagt, getan - anschließend konnten wir 30 Minuten Mittagspause regelrecht „genießen“, die wir Prüflinge vor dem Ministeriumsgebäude verbrachten.


Die Prüfungsgespräche im Strafrecht und öffentlichen Recht dauerten gleichfalls jeweils rund 60 Minuten und wurden durch Pausen getrennt.


Das Prüfungsgespräch im sog. Schwerpunkt wurde nach 50 Minuten beendet. Dies hatte zur Folge, dass die Prüfung gegen 17:10 Uhr nun endlich beendet war. Die Abschlussberatung dauerte allerdings rund 25 Minuten und in den ebenso darauffolgenden 25 Minuten wurden uns ausgiebig die Noten und etwaige Fehler erläutert. Aber vor allem wurde uns Prüflingen gratuliert. Damit fielen zentnerschwere Brocken von unseren Herzen.



Ich habe den Fehler gemacht und mich über mein Gesamtergebnis  beschwert, woraufhin ich für weitere 30 Minuten in ein Gespräch mit dem Vorsitzenden Prüfer verwickelt wurde. Ich durfte also nach rund 11 Stunden - also gegen 18.30 Uhr - das Gebäude verlassen.


Hier noch ein kleiner und gut gemeinter Hinweis: Der Vorsitzende Prüfer hat mehrfach meine Art des Auftretens im und außerhalb der Prüfungsgespräche gelobt. Ich war sehr gut gelaunt, selbstbewusst, sicher und habe hin und wieder - in meinen Augen - „lockere Sprüche“ (mit juristischem) Inhalt abgegeben; Beispiel: „Aus welcher Zeit stammt der Mord-Paragraph?“. Meine Antwort „Nazi-Zeit. Und wenn wir noch etwas warten, dann die Heiko-Maas-Zeit“.


Denn: Die Prüfer wünschen sich selbstbewusste und gutgelaunte Prüflinge. Das können entweder diejenigen sein, die von ihren Fähigkeiten überzeugt sind, oder die - wie in meinem Fall - denen alles egal ist, weil die schriftlichen Ergebnisse zu mies ausgefallen sind. Dazu kommt wohl noch, dass ich damit beruhigend auf die anderen Prüflinge gewirkt habe.


Abschließend wünsche ich allen Prüflingen viel Erfolg!


Marian Jung,

(nunmehriger ass. iur.)