Hilfsmittel im Examen

Hilfsmittel im Examen


Im Zweiten Examen sind die üblichen Gesetzestexte (nicht: NOMOS) sowie die gängigen Kommentare (Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, beide Kopps).


Seit dem Durchgang der schriftlichen Examensprüfung im Dezember 2007 dürfen keinerlei Kommentierungen mehr in den Hilfsmitteln vorhanden sein. Das heißt, es sind weder Verweise auf Paragraphen, Unterstreichungen, noch kurze handschriftliche Bemerkungen und Fähnchen (so genannte Reiter) an einzelnen Paragraphen erlaubt. Lediglich am Anfang des Gesetzes darf ein Fähnchen mit der Bezeichnung des Gesetzes angebracht sein. Für weitere Informationen siehe bitte hier.


Es ist nicht notwendig, bereits zu Beginn des Referendariats Kommentare neuester Auflage zu beschaffen. Für die AGs genügen in jedem Fall Vorauflagen. In der Zeit bis zum Zweiten Examen kommen in aller Regel neue Auflagen heraus, die dann zum Examen einen weiteren (kostenintensiven) Neukauf erforderlich machen würden.


 

Wenn ihr für die Prüfung nicht alle Bücher neu kaufen möchtet, dann schaut mal auf der Seite vom Juristenkoffer oder von Examenskommentare nach, dort kann man sich einen Koffer mit den Büchern ausleihen. Eine sehr frühzeitige Bestellung der Kommentare ist dringend anzuraten. Eine Bestellung gleich zu Beginn des Referendariats ist empfehlenswert.


Die Internetseiten lauten: Examenskommentare.de , JurCase.de und Juristenkoffer.de