Als Beschäftigte im Öffentlichen Dienst (seit dem Einstellungstermin Mai 2016) steht der Weg zu den Gesetzlichen Krankenversicherungen zu den üblichen Bedingungen offen.
Das Thüringer Finanzministerium hat ein Hinweisblatt erstellt, welches die Folgen zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung vergleicht. Dieses könnt ihr hier abrufen.
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