Aktenvortrag

Der Aktenvortrag


Wichtiger Bestandteil der mündlichen Prüfung ist das Halten eines sog. Aktenvortrages.

Der Aktenauszug im Aktenvortrag umfasst 10-17 Seiten. Diese müssen in der begrenzten Zeit von inhaltlich erfasst und in freier Rede einer vollständigen und nachvollziehbaren Lösung zugeführt werden.


Zur Vorbereitung des Aktenvortrages hat jeder Prüfling 90 Minuten Zeit. Die Vortragsdauer selbst darf 10 Minuten nicht überschreiten. Für die Darlegung überflüssiger und in oberster Rechtsprechung längst abgeklärter Meinungsstreite bleibt daher keine Zeit. Des weiteren sind bestimmte Formalien (Rubrum, Tenor, Unterschrift etc.) einzuhalten, deren Nichteinhaltung von Praktikern schwer geahndet wird. (Im 2. Examen prüfen fast ausschließlich Personen aus der Praxis.)


In der mündlichen Prüfung zum Zweiten Examen ist der Aktenvortrag ein elementarer Bestandteil!


In der AG zur Wahlstation wird eine AG angeboten, die zwar nicht verpflichtend ist, jedoch ausschließlich das Halten von Aktenvorträgen übt. Daher wird empfohlen, diese Möglichkeit in der Wahlstation zu nutzen, sofern man sich in Thüringen befindet, da die Wahlstation auch außerhalb Thüringens absolviert werden kann. Für Teilnehmende des Ergänzungsvorbereitungsdienstes ist die Teilnahme sogar Pflicht.



Aktenvorträge zum Üben finden sich auf der Webseite des JPA NRW.